Datenschutz

Datenschutzerklärung

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

 

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Leistungsempfängerin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Leistungsempfängerin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenversicherungen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Selbstzahlerinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Leistungsempfängerin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder separat zu erklärender Einwilligung der Leistungsempfängerin über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchungen der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Leistungsempfängerin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

 

Dauer der Speicherung

Die Daten der Leistungsempfängerin werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.    

Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht von Seiten der Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft (Art, 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung ((Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus hat die Leistungsempfängerin ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

 

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Die Leistungsempfängerin hat gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die Aufsichtsbehörde:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98, 24103 Kiel

Telefon:  0431/988-1200, Telefax:0431/988-1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de. Website: http://www.datenschutzzentrum.de